FÜHRERSCHEINKLASSEN
WAS GIBT ES UND WAS KANNST DU DAMIT?
Hier findest du alle wichtigen Informationen zu den Führerscheinklassen, die du bei Heikes Fahrschule machen kannst – klar erklärt, übersichtlich dargestellt und ergänzt um Sonderregelungen wie BF17, B196 oder Aufstiegsklassen.
Wenn du nicht sicher bist, welche Klasse zu dir passt – sprich uns gerne direkt an!
Wenn du schon weißt, über welchen Führerschein du dich informieren willst, kommst du über die Button direkt zu der Klasse oder dem Thema deiner Wahl. Solltest du dir noch unschlüssig sein oder du willst dich grundsätzlich informieren, kannst du ab hier ganz entspannt weiter nach unten scrollen.
Auto
MOTORRAD
EXTRAS

B
PKW-FühRerschein
Der klassische Autoführerschein für alle, die PKW fahren wollen.

BE
Anhänger-FühRerschein
Für alle, die größere Hänger ziehen wollen, z.B. für Pferde, Wohnwagen oder zum Transportieren.

AM
KLEINKRAFTRÄDER
Der perfekte Einstieg in die Mobilität auf zwei Rädern, vor allem, wenn du noch eine Simson in der Garage zu stehen hast.

A1
LEICHTKRAFTRÄDER
Motorräder mit bis zu 125 ccm, ideal für Jugendliche, die Motorradfahren früh entdecken wollen.

A2
MITTELSCHWERE KRAFTRÄDER
Leistungsstärker als A1, aber noch mit Begrenzung – perfekt für den Aufstieg für Menschen mit Motorrad-Ambitionen.

A
Schwere KRAFTRÄDER
Die höchste Motorradklasse für maximale Freiheit auf zwei Rädern.
SONDErregelungen & zusatzklassen
Aufstieg
DER VERKÜRZTE WEG ZUR NÄCHST HÖHEREN MOTORRADKLASSE
Du hast schon den Führerschein A1 oder A2 in der Tasche – und willst jetzt den nächsten Schritt machen? Dann bist du beim Aufstieg in die nächste Motorradklasse genau richtig.
Was bedeutet Aufstieg überhaupt?
Beim sogenannten „Aufstieg“ wechselst du in eine höhere Motorradklasse: von A1 → A2 (mehr Leistung & Gewicht) oder von A2 → A (volle Freiheit, keine Leistungsbegrenzung).
Wenn du deine bisherige Klasse seit mindestens zwei Jahren besitzt, kannst du vereinfacht aufsteigen, ohne Theorieprüfung und ohne Sonderfahrten. Nur eine verkürzte praktische Prüfungsfahrt (Fahrkompetenznachweis) ist dafür notwendig.
Wichtig zu wissen:
Wenn du den Aufstieg vor Ablauf der 2 Jahre machen willst, gilt er wie eine reguläre Ausbildung – mit Theorie, Sonderfahrten und voller Prüfung.
BF17
FÜHRERSCHEIN KLASSE B AB 17 – MIT BEGLEITPERSON
Mit dem „Begleiteten Fahren ab 17“ (kurz: BF17) kannst du schon ab 17 Jahren den Führerschein der Klasse B oder BE machen – und direkt nach bestandener Prüfung am Straßenverkehr teilnehmen, aber nur mit einer eingetragenen Begleitperson.
So funktioniert’s:
Die Ausbildung & Prüfung laufen genauso ab wie bei der regulären Klasse B. Du erhältst nach Bestehen eine „Fahrberechtigung“ statt des regulären Führerscheins.
Bis zu deinem 18. Geburtstag darfst du nur fahren, wenn eine eingetragene Begleitperson mit im Fahrzeug sitzt. Ab deinem 18. Geburtstag erhältst du automatisch den vollwertigen Führerschein.
Wer darf Begleitperson sein?
Sie muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit über 5 Jahren ununterbrochen im Besitz des Klasse B-Führerscheins sein und darf maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister (Flensburg) haben. Sie wird namentlich in der Prüfbescheinigung eingetragen
B196
125er FAHREN MIT AUTOFÜHRERSCHEIN
Du hast den Führerschein Klasse B schon mindestens 5 Jahre und bist über 25 Jahre alt? Dann kannst du mit B196 ganz unkompliziert Motorräder bis 125 ccm fahren – ohne Prüfung.
Was darf ich mit B196 fahren?
Leichtkrafträder bis 125 ccm mit maximal 11 kW Leistung und einem Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg – auch elektrische Varianten (z. B. E-Roller)
Voraussetzungen:
Du musst ein Mindestalter von 25 Jahren haben, über 5 Jahre im Besitz des Klasse B-Führerscheins sein und an einer Fahrschulung bei uns in der Fahrschule teilnehmen:
4 Theorie-Einheiten à 90 Minuten und 5 praktische Einheiten à 90 Minuten
Kein Prüfungsstress:
Es ist keine Theorieprüfung oder praktische Prüfung notwendig. Du erhältst eine Bescheinigung, die beim Amt eingetragen wird.
Wichtig:
Der Führerschein B196 ist nur in Deutschland gültig und eine stufenweise Aufstiegsmöglichkeit auf höhere Motorradklassen ist mit ihm nicht möglich.
HANDICAP
Jeder Mensch verdient Mobilität und bei uns bist du auch mit körperlichen Einschränkungen herzlich willkommen. Wir schauen nicht auf Einschränkungen, sondern auf Lösungen.
Was ist möglich?
Wir organisieren für dich die Führerscheinausbildung auf Automatikfahrzeugen. Außerdem arbeiten wir mit medizinischen Gutachtern zusammen, um dein Eignungsprofil zu klären.
Wir schulen dich mit angepassten Fahrzeugen, falls nötig und bereiten dich auf besondere Fahrproben vor, wenn es vom Amt gefordert wird.
Was brauchst du?
Je nach Einschränkung benötigst du ein ärztliches Gutachten oder ein spezielles medizinisch-psychologisches Gutachten. Ansonsten nur Offenheit im Gespräch, denn den Rest regeln wir gemeinsam.
UMSCHREIBUNG
Es gibt viele Gründe, warum du deinen Führerschein nicht ganz von vorne machen musst, z. B. wenn du schon einen ausländischen Führerschein besitzt oder deine Fahrerlaubnis nach einem Entzug wiedererlangen willst.
Umschreibung eines Führerscheins:
Du hast einen Führerschein aus einem anderen Land (z. B. außerhalb der EU)?
Dann kannst du ihn unter bestimmten Voraussetzungen umschreiben lassen.
Wann ist eine Umschreibung möglich?
Wenn dein ausländischer Führerschein gültig ist, du mind. 185 Tage in deinem Ursprungsland gewohnt hast und du dich jetzt regulär in Deutschland aufhältst.
Was muss ich tun?
Du musst dafür einen Antrag bei der Führerscheinstelle stellen und ggf. ein ärztliches Gutachten oder einen Eignungstest vorweisen.
Je nach Herkunftsland sind eine erneute Theorie- und/oder Praxisprüfung nötig.
Wiedererlangung nach Entzug
Du hattest früher bereits einen Führerschein, dieser wurde aber entzogen? Dann gelten besondere Bedingungen für die Neuerteilung, z. B.: Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), Abstinenznachweise (bei Alkohol/Drogen) und/oder Eignungsprüfungen.
Schaltung oder Automatik?
In der Führerscheinausbildung unterscheidet man zwischen dem klassischen Schaltgetriebe und der Ausbildung auf einem Automatikfahrzeug. Der Unterschied ist wichtig, denn er beeinflusst später auch, welche Fahrzeuge du fahren darfst.
Schaltführerschein = mehr Flexibilität
Wenn du deine Prüfung auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe machst (Standard bei uns), darfst du sowohl Schalter als auch Automatik fahren, also maximale Freiheit bei der Fahrzeugwahl.
Automatikführerschein = Einschränkung (Schlüsselzahl 78)
Wer die praktische Prüfung nur auf einem Automatikfahrzeug ablegt, bekommt die sogenannte Schlüsselzahl 78 in den Führerschein eingetragen. Das heißt: Du darfst später ausschließlich Automatikfahrzeuge fahren.
Was bedeutet das für dich bei Heikes Fahrschule?
Aktuell setzen wir in der Ausbildung auf Fahrzeuge mit Schaltgetriebe.
Das bedeutet: Du machst automatisch den „vollwertigen“ Führerschein ohne Einschränkungen.
Du brauchst oder willst Automatik? Dann sprich uns an!
Wenn du aus persönlichen oder medizinischen Gründen lieber oder ausschließlich auf Automatik fahren möchtest, finden wir gemeinsam eine Lösung. Heike berät dich ehrlich und individuell und unterstützt dich, wenn z. B. ein Wechsel in eine Automatik-Ausbildung über ein Partnerfahrzeug sinnvoll ist.
NICHT SICHER, WELCHE KLASSE FÜR DICH PASST?
Es gibt viele Möglichkeiten und manchmal auch ein paar Sonderregeln. Heike hilft dir dabei, genau den Führerschein zu wählen, der zu deinem Leben passt. Melde dich einfach direkt oder schau persönlich vorbei – wir beraten dich ehrlich und ohne Druck.